Nachweis des steuerpflichtigen Einkommens

Ihre Beitragsgrundlage weisen Sie bitte mittels Lohnzettel, Jahreslohnzettel, Pensionsbescheid bzw. sonstigen Bescheiden, die Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen nachweisen, sowie alle Umstände, die zu finanziellen Belastungen (Kinder, Karenz, Hausbau, Ausbildung, Studium, Medikamentenkosten, Insolvenz, etc.) nach.

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