Presbyterinnen und Presbyter werden durch die Gemeindevertretung aus der Mitte der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gewählt. Die Amtsperiode beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Die Hauptaufgaben unserer Presbyterinnen und Presbyter sind
- die geistliche und organisatorische Leitung der Gemeindearbeit in Kooperation mit dem Pfarrer und den anderen Presbyterinnen und Presbytern sowie den hauptamtlich Angestellten,
- die Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte und des Gesprächs zwischen den Gemeindemitgliedern,
- die Verwaltung der Pfarrgemeinde in Bezug auf Personal, Immobilien und Finanzen sowie rechtliche Vertretung der Pfarrgemeinde,
- die Leitung von Wahlen (Pfarrer, Gemeindevertretung),
- die Information der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.
Presbyterinnen und Presbyter
- sind mindestens 24 Jahre alt,
- verfügen über theologische Grundkenntnisse,
- haben Erfahrung durch Teilnahme am gemeindlichen Leben,
- gehen offen auf Menschen zu,
- besitzen die Fähigkeit zur Delegation und zum Aussprechen von Anerkennung,
- nehmen Konflikte wahr, behandeln diese sachlich und vermitteln zwischen verschiedenen Interessen unparteilich,
- zeigen Bereitschaft zur Identifikation mit christlichen Grundwerten und evangelischer Tradition,
- nehmen am Gemeindeleben Teil (Gottesdienste, Veranstaltungen, Sitzungen, etc.),
- arbeiten im Kollektiv zusammen und tragen getroffene Entscheidungen mit,
- übernehmen Aufgaben und Teilbereiche der Gemeindearbeit,
- investieren einen ihren Aufgaben entsprechenden Zeitaufwand.
Im Presbyterium werden die Kompetenzbereiche und Weisungsbefugnisse aufgeteilt, sodass alle wichtigen Arbeitsbereiche laut Kirchenverfassung abgedeckt sind.
Presbyterinnen und Presbyter handeln
- in Verantwortung von Gemeindevertretung bzw. Presbyterium und Gesamtkirche,
- in Verantwortung für die Pfarrgemeinde und die Gesamtkirche,
- in Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden der Gemeinde.
Presbyterinnen und Presbyter bringen Wahlvorschläge für Superintendenten, Superintendentialkuratoren und diözesane Gremien ein und besitzen diverse Antragsrechte.
Die Sitzungen des Presbyteriums sind nicht öffentlich. Presbyterinnen und Presbyter sind zur Verschwiegenheit über die Sitzungsinhalte und Beschlüsse verpflichtet.
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