Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden durch die Mitglieder der Pfarrgemeinde gewählt. Die Amtsperiode beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Unsere Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter tragen die Verantwortung für „innere und äußere Wohlfahrt“ unserer Gemeinde.
Ihre Hauptaufgaben sind
- die aktive Teilnahme an den Gemeindevertretungs-Sitzungen,
- das Übernehmen der kollektiven Verantwortung als Mitglied der Gemeindevertretung,
- die Mitgestaltung des Gemeindelebens bzw. Mitarbeit am Aufbau des geistlichen Lebens der Gemeinde (z.B. durch Übernahme von Kirchendiensten, Mitarbeit in Kleingruppen),
- das Ausüben der Kontrollfunktion (Presbyterium und Pfarrer/in) durch Entgegennahme der Jahresberichte bzw. der Rechnungsabschlüsse sowie Budgetgenehmigung.
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
- haben Interesse an der Evangelischen Kirche in Österreich und an unserer Gemeinde und ihren Aufgaben,
- verfügen über theologisches Basiswissen,
- zeigen Bereitschaft zur Identifikation mit christlichen Grundwerten in evangelischer Tradition,
- bringen sich initiativ ins Pfarrgemeindeleben ein,
- zeigen Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit und zum Mittragen der im Gremium getroffenen Entscheidungen,
- und investieren einen den Aufgaben entsprechenden Zeitaufwand.
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter handeln
- in Verantwortung von der gesamten Pfarrgemeinde,
- in Verantwortung für die gesamte Pfarrgemeinde,
- in Zusammenarbeit mit Presbyterium und Mitarbeitenden.
Sie wählen das Presbyterium bzw. können selbst zur Presbyterin / zum Presbyter gewählt werden und wirken bei der PfarrerInnen-Wahl mit.
Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die nächsten Sitzungstermine veröffentlichen wir online.
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